Der Mieter des Fahrzeugs muss mindestens 18 Jahre alt sein und über einen gültigen Führerschein verfügen, der den folgenden Vorschriften entspricht:
- Zulassungsgewicht (F2) PKW + Zulassungsgewicht (F2) Transporter ≤ 3500 kg = Führerschein Klasse B
- Gesamtzuggewicht über 3500 kg und unter 4250 kg = FÜHRERSCHEIN B96
- Gesamtzuggewicht über 4250 kg = FÜHRERSCHEIN BE
Im Falle einer Beschädigung des Transporters werden Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten Verwaltungskosten in Höhe von 80 € in Rechnung gestellt
Der Mieter muss den Fahrzeugschein sowie die Zulassungsbescheinigung und die grüne Karte des Zugfahrzeugs vorlegen
Der Transporter darf ausschließlich für den Transport von Pferden verwendet werden.
Jede andere Nutzung ist untersagt.
Bei der Ankunft und bei der Abreise wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt.
Jede Beschädigung wird in Rechnung gestellt.
Rückzahlung in Höhe von 95% des bezahlten Betrags im Falle einer Stornierungsanfrage spätestens 7 Tage vor Beginn der reservierten Anmietung. Rückzahlung in Höhe von 50% des bezahlten Betrags im Falle einer Stornierungsanfrage nach 7 Tagen und spätestens vor 48 Stunden vo Beginn der reservierten Anmietung. Keine Rückzahlung möglich innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Anmietung.
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